Club für Holländische Schäferhunde Österreich
Club für Holländische Schäferhunde Österreich

Abstammungen & Papiere

Die Züchter des CHSÖ züchten Holländische Schäferhunde mit FCI/ÖKV-Papieren. Das heisst, all diese Welpen werden in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen und bekommen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) einen Abstammungsnachweis (auch genannt Papiere, Ahnentafel) ausgestellt. 

Das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB)

Auszug aus den Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV:

§ 10 GLIEDERUNG DES ÖHZB

BESONDERE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN

(1) Das ÖHZB besteht aus dem : A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register)
1. In das A-Blatt werden Rassehunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV ( bei vom ÖKV betreuten Rassen ) und auch der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt, entsprechen. Voraussetzung für die Eintragung eines Rassehundes in das A-

Blatt des ÖHZB sind insbesondere:
a) drei Ahnenreihen, die in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch

eingetragen sind;

  1. b)  Bewertung der Elterntiere bei internationalen, nationalen Ausstellungen oder Zuchtschauen mit Vergabe des CACA oder einer Mindestmeldezahl von zwanzig Hunden, mindestens mit dem Formwert "Gut", soweit nicht die Zuchtbestimmungen der zuchtmäßig rassebetreuenden VK einen höheren Formwert verlangen. Für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden (ausländische Deckrüden) ist eine Beschreibung durch einen FCI anerkannten Formwertrichter erforderlich, die einem Mindestformwert von „Gut“ entsprechen würde. Sollten Qualzuchtmerkmale oder ausschließende Fehler durch den Zuchtverantwortlichen der VK oder den Zuchtbuchführer des ÖKV, bei vom ÖKV betreuten Rassen, unter Anführung derselben beanstandet werden, so ist eine Bestätigung des erforderlichen Formwertes durch zwei vom ÖKV bestimmte Allgemeinrichter beizubringen.
  2. c)  Beachtung und Einhaltung der hinsichtlich des Zuchtvorganges bestehenden Bestimmungen des ÖKV und der VK, der die zuchtmäßige Betreuung dieser Rasse zukommt.

Und zusätzlich
d) Importhunde,die in ein anderes von der FCI anerkanntes Zucht-oderStammbuch

eingetragen sind und auf dem Abstammungsnachweis keinen Vermerk über

Unregelmäßigkeiten des Zuchtvorgangs aufweisen.
2. In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer

Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen und Formwert allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.

  1. a)  In das B-Blatt des ÖHZB eingetragene Rassehunde haben Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn die vom ÖKV und von der zuchtmäßig rassebetreuenden VK geforderten medizinischen Untersuchungen bzw. Prüfungen der Elterntiere im Nachhinein erbracht werden und den Vorgaben des ÖKV und der ZEO der VK entsprechen.
  2. b)  Für im B-Blatt eingetragene Rassehunde gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.
  3. c)  Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins B-Blatt) kann die VK und / oder ÖKV ein Disziplinarverfahren anstrengen.

3. Im Register (Anhang) können jene Hunde eingetragen werden, über die keine oder nur unvollständige von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise erbracht werden können, deren standardgemäßes äußeres Erscheinungsbild jedoch von einem Formwertrichter bestätigt worden ist. Auch Nachkommen von ins Register eingetragenen Hunden werden bis zum Vorliegen von drei Ahnenreihen im Sinne des Abs.1, Z.1 a im Register eingetragen.

a) Bei Nichteinhaltung der Zuchtordnung des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK wird auf die Abstammungsnachweise ein entsprechender Vermerk aufgebracht und es gilt Zuchtverbot. Es darf nur dann mit diesen Hunden gezüchtet werden, wenn, auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK, der ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilt. Der ÖKV Zuchtbuchführer hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.

b) Auf die Abstammungsnachweise wird ein entsprechender Vermerk aufgebracht. Im Wiederholungsfall (weiterer Antrag auf Eintragung ins Register trotz Nichteinhaltung der Zuchtordnung) kann der ÖKV oder die VK ein Disziplinarverfahren anstrengen.

(2) Die Nachkommen von mit einem Zuchtverbot belegten Hund werden nicht in das ÖHZB eingetragen, es sei denn, es wurde auf Antrag der zuchtmäßig rassebetreuenden VK durch den ÖKV Vorstand eine Zuchtgenehmigung erteilt. Der ÖKV Zuchtreferent hat diesbezüglich die Empfehlung der Zuchtkommission einzuholen.

 

§ 11 ÖHZB-NUMMER

Jedem im ÖHZB eingetragenen Hund wird eine entsprechende ÖHZB-Nummer unter Mitwirkung des Zuchtreferenten der die Rasse zuchtmäßig betreuenden VK zugewiesen. Für die Zuteilung einer ÖHZB-Nummer bei Einzeleintragungen gilt als Voraussetzung, dass ein österreichischer Eigentümer oder Besitzer mit Name, Anschrift und Datum des Überganges auf dem Abstammungsnachweis eingetragen ist. 

Bsp für eine ÖHZB-Nr: wird noch ergänzt 

 

Steht ein "R" nach der Nummer, so handelt es sich um einen Hund mit Registerpapieren

 

 

Wer sich über das Internet über die Rasse "Holländischer Schäferhund" informiert, stößt auf Begriffe wie KNPV, X-Herder, X-Mechelaar, X-er usw.

 

Dies kann zu Verwirrungen führen, daher eine kurze Erklärung zu diesen Begriffen:

 

KNPV 

bedeutet Königlich Niederländische PolizeihundeVereinigung - Die Philosophie der K.N.P.V. ist es arbeitsfähige Hunde zu züchten, ohne dabei nach Rassetyp oer Optik zu selektieren.

 

Daher werden auch Rassen untereinander verpaart z. B.

Holländischer Schäferhund (Herder) mit Deutschem Schäferhund oder

Holländischer Schäferhund (Herder) mit Belgischem Schäferhund (Mali) 

 

Für all solche Rasse-Kreuzungen steht das "X"

Bsp:

gestromte Hunde werden X-Hollandse Herder, X-Herder 

gelbe (Mali)farbene Hunde werden X-Mechelaar

schwarze (Mali) Hunde werden X-Mechelaar zwart

und Verpaarungen mit dem Deutschen Schäferhund werden X-Duitse Herder

genannt  

 

Diese Hunde haben zwar Abstammungsnachweise, aber werden nicht von FCI/ÖKV anerkannt, da sie als Mischlinge gelten.

 

www.bloedlijnen.nl ist eine Datenbank wo man verschiedene dieser Hunde und ihre Abstammungen finden kann.

www.knpv.nl ist die offizielle Seite der KNPV

 

 

 

 

Haftungsausschluss: Diese Homepage enthält Links zu fremden Homepages. Diese Links sind ausschließlich als Serviceleistung gedacht und dienen lediglich als Fundstellennachweis. Der CHSÖ - Club für Holländische Schäferhunde erklärt ausdrücklich, die Inhalte der verlinkten Homepages keiner wie auch immer gearteten Prüfung oder Beurteilung unterzogen zu haben und distanziert sich daher aus Haftungsgründen von sämtlichen Inhalten, da er auf deren Gestaltung keinerlei Einfluss hat!

Druckversion | Sitemap
© herderclub.info